Arzthaftungs- & Medizinrecht - Themenspektrum
- Behandlungsfehler [mehr]
- Aufklärungsfehler [mehr]
- Schmerzensgeldansprüche [mehr]
- Rechtsschutzversicherung [mehr]
- Patientenverfügung [mehr]
- Vorsorgevollmacht [mehr]
An dieser Stelle sei ein kurzer Überblick über die möglichen Fehlerquellen einer ärztlichen Behandlung gegeben. Dieser ist nicht als abschließend zu verstehen, da aufgrund der Vielzahl und der Variationsbreite der im ärztlichen Bereich auftretenden Fehler nur ein kleiner Ausschnitt dessen dargestellt werden kann.
Natürlich fallen in das Spektrum möglicher Fehlerquellen insbesondere die sogenannten Diagnose- und Therapiefehler. Diese sind immer dann anzunehmen, wenn der Arzt einer Fehlinterpretation des Befundes unterliegt bzw. auf einen ganz eindeutigen Befund nicht die dafür erforderliche und angemessene Therapie anwendet.
Natürlich müssen auch die Krankenhausstandards im Hinblick auf Hygiene und medizinische Apparatur erfüllt werden, damit dem Patienten nicht durch Verunreinigungen oder veraltete Technik neue Gefahrenquellen eröffnet werden.
Als Problem in diesem Zusammenhang stellt sich die Thematik der Beweisbarkeit des Fehlverhaltens dar. So muss bei einem einfachen Behandlungsfehler der Patient nachweisen, dass er bei einer anderen, - korrekten Behandlung bzw. vollständiger Aufklärung, nicht die gesundheitlichen Beeinträchtigungen erlitten hätte, die nunmehr bei ihm aufgetreten sind. Gleichsam muss der Arzt darlegen, dass der Patient in die vom Arzt durchgeführte Behandlung eingewilligt hat. Im Gegenzug dazu muss aber auch der Arzt beweisen, dass seine Behandlungs- und Aufklärungsmethoden nicht zu den gesundheitlichen Schäden beim Patienten geführt haben, wenn das Gericht einen groben Behandlungsfehler als erwiesen ansieht. Letztlich kommt es damit auf die Überzeugung des Gerichts an, dass im Rahmen der medizinischen Behandlung von den vorhandenen und anerkannten Standards abgewichen wurde.

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