Arzthaftungs- & Medizinrecht - Themenspektrum

 

  • Behandlungsfehler  [mehr]
  • Aufklärungsfehler  [mehr]
  • Schmerzensgeldansprüche  [mehr]
  • Rechtsschutzversicherung  [mehr]
  • Patientenverfügung  [mehr]
  • Vorsorgevollmacht  [mehr]

 

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung, oft auch irreführend Patiententestament genannt, ist eine Willenserklärung zur medizinischen Behandlung für den späteren Fall, dass keine Einwilligungsfähigkeit, aufgrund des gesundheitlichen Zustandes des Erstellers, mehr bestehen wird.

Grund hierfür ist die Angst, als Pflegefall wehrlos einer ungewollten Behandlung (wie z.B. einer Dialyse oder künstlichen Beatmung und Ernährung) der zuständigen Ärzte und Betreuer ausgeliefert zu sein. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 17. März 2003, wobei die behandelnden Ärzte, Angehörigen, Betreuer und gegebenenfalls auch das Vormundschaftsgericht rechtlich an die Patientenverfügung gebunden sind. Dies folge „aus der Würde des Menschen, die es gebietet, sein in einwilligungsfähigem Zustand ausgeübtes Selbstbestimmungsrecht auch dann noch zu respektieren, wenn er zu eigenverantwortlichem Entscheiden nicht mehr in der Lage ist“.

Nach der ab 1. September 2009 geltenden Rechtslage, die durch das in Kraft getretene Gesetz zur Patientenverfügung nun festgeschrieben ist, muss die Patientenverfügung in Schriftform verfasst sein (§ 1901a Abs. 1 Satz 1 BGB). Der Widerruf kann jedoch jederzeit formlos (z.B. mündlich) erfolgen (§ 1901a Abs. 1 Satz 3 BGB). Liegt keine Patientenverfügung im Sinne des Gesetzes vor oder ist vorliegende Situation des Patienten nicht in der Patientenverfügung geregelt, können unter anderem auch frühere mündliche Äußerungen im Rahmen der Bestimmungen des mutmaßlichen Willens des Patienten entscheidend sein.

Unter folgendem Link finden Sie eine Broschüre mit Textbausteinen des Bundesministeriums der Justiz zum Thema. Diese bietet jedoch nur oberflächliche Hinweise zur Erstellung einer Patientenverfügung. Es ist deshalb ratsam eine auf den konkreten Einzelfall bezogene persönliche Patientenverfügung zu erstellen, z.B. im Falle von zwei Ehepartnern, die unterschiedliche Ansichten haben wie hoch die Dosis schmerzlindernder Medikamente im Pflegefall sein soll.

Um Probleme und Fehler bei der Ausfertigung einer Patientenverfügung zu vermeiden, ist es notwendig die Verfügung hinreichend konkret in Hinblick auf eine noch nicht eingetretene Situation hin zu erstellen. Um Zweifel aus dem Weg zu räumen ist es deshalb ratsam die Patientenverfügung mit Hilfe eines Rechtsanwaltes abzufassen, der mit einschlägigen Situationen und den in diesem Zusammenhang zu bedenkenden Konsequenzen Erfahrung hat.

 

Patientenverfügung
 

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Stellen Sie hier Ihre unverbindliche Anfrage.