Arzthaftungs- & Medizinrecht - Themenspektrum

 

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Rechtsschutzversicherung

Ein großes Problem bei der Durchsetzung der Ansprüche stellt das im Regelfall hohe Prozesskostenrisiko dar, das auf Grund der regelmäßig hohen Streitwerte häufig in dem Bereich von deutlich über 10.000,-€ liegt.

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, so ist die erste Hürde die, überhaupt eine Rechtsschutzdeckungszusage zu erhalten. Häufig liegen die Streitwerte über 25.000,-€, sodass für die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage mit erheblichen Kosten verbunden ist, sodass nicht selten die Einholung eines medizinischen Gutachtens von der Rechtsschutzversicherung gefordert wird, bevor eine Deckungszusage erteilt wird.

Die Fähigkeit des Anwalts für seinen Mandanten erfolgreich tätig zu sein ist häufig bereits daran zu erkennen, dass dieser durch klare und plausible Argumentation die berechtigten Ansprüche des Mandanten gegenüber der Rechtsschutzversicherung so darstellt, dass die Rechtsschutzversicherung sich veranlasst sieht, aufgrund der Plausibilität eine vorläufige Deckungszusage – zumindest für die außergerichtliche Geltendmachung der Ansprüche zu erteilen.

Diese erste Hürde ist oft mit erheblichem Aufwand verbunden, da nicht selten bereits hier eine sich über Wochen – gelegentlich über Monate – hinziehende Korrespondenz des Anwalts mit der Rechtsschutzversicherung entspinnt.

Überwiegend gehen Anwälte deshalb dazu über, für die Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung Gebühren von ihren Mandanten zu erheben, die nicht von der Deckungszusage umfasst sind. Erkennt der Mandant dann den erheblichen Aufwand, der erforderlich ist, um eine Deckungszusage zu erhalten, so versteht er oft erst im Nachhinein den zusätzlichen Gebührenanspruch des Anwalts.

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