Arzthaftungs- & Medizinrecht - Themenspektrum
- Behandlungsfehler [mehr]
- Aufklärungsfehler [mehr]
- Schmerzensgeldansprüche [mehr]
- Rechtsschutzversicherung [mehr]
- Patientenverfügung [mehr]
- Vorsorgevollmacht [mehr]
Im Falle einer fehlerhaften Behandlung oder Aufklärung kann eine Vielzahl von Schadenspositionen vom Patienten geltend gemacht werden.
Bei diesen handelt es sich zum einen um Schadensersatzforderungen, zum anderen aber auch um Schmerzensgeld.
Im Falle eines Schadensersatzanspruches ist der geschädigte Patient finanziell so zu stellen, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten. Dabei kommen vor allem Verdienstausfall, Heilbehandlungskosten sowie Personal- und Hilfskosten aber auch Kuren in Betracht.
Aber auch Schadenspositionen wie Rentenzahlungen, entgangener Gewinn, Fahrt- und Pflegekosten, vergebliche Aufwendungen und Kosten für Hilfsmittel können ersetzt werden.. Ebenso sind eventuell anfallende Anwaltskosten und die Gerichtsgebühren erstattungsfähig.
Auch kann dem Patienten ein Schmerzensgeldanspruch zustehen. Dieser soll all die immateriellen Einbußen ersetzen, die nach einer fehlerhaften Behandlung entstanden sind. Es geht hierbei somit nicht darum, dem Patienten bereits eingetretene finanzielle Schäden zu ersetzen, sondern vielmehr darum, ihm eine angemessene Entschädigung für das eingetretene Leid zu bieten.
In diesem Zusammenhang werden vom Gericht alle Fakten berücksichtigt, die Aufschluss darüber geben können, in welcher Höhe der Schmerzensgeldanspruch berechtigt ist. So spielen hierbei auch die allgemeinen Lebensumstände des Patienten wie Beruf, Alter und Vorerkrankungen ebenso eine Rolle wie Dauer und Intensität der Schmerzen und die daraus resultierenden physischen und psychischen Belastungen.

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