Geschmacksmuster

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Bildmarke oder Geschmacksmuster

Bildmarken, insbesondere 3D-Marken, können auch als Geschmacksmuster sowie Geschmacksmuster auch als Bildmarken eingetragen werden. Hierfür gibt es zahlreiche Beispiele: Verpackungen, Reinigungstabletten, Stoff- oder Schnittmuster. Die Bildmarkenrecherche deckt die registrierten DPMA-, EU-Gemeinschaftsbildmarken und IR-Bildmarken mit Schutzbegehren in Deutschland ab.

Die Geschmacksmustersachrecherche überprüft Geschmacksmuster des DPMA, die EU-Gemeinschaftsgeschmacksmuster und die IR-Geschmacksmuster mit Schutzbegehren in Deutschland.

Nach dem deutschen Geschmacksmustergesetz sowie der europaweit geltenden Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung GGV ist ein Geschmacksmuster die zweidimensionale oder dreidimensionale „Erscheinungsform eines Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur und/oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst und/oder seiner Verzierung ergibt.“

Bildmarke oder Geschmacksmuster
 

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