Geschmacksmuster
- Funktion eines Geschmacksmuster [mehr]
- Gegenstand eines Geschmacksmusters [mehr]
- Recherche eines Geschmacksmusters [mehr]
- Geschmacksmuster Sachrecherche [mehr]
- Geschmacksmuster Inhaberrecherche [mehr]
- Geschmacksmustereintragung beim DPMA [mehr]
- Bildmarke oder Geschmacksmuster [mehr]
- Voraussetzung für ein Geschmacksmuster [mehr]
- Schutzdauer eines Geschmacksmusters [mehr]
- Überwachung Geschmacksmuster [mehr]
Bildmarke oder Geschmacksmuster
Bildmarken,
insbesondere 3D-Marken, können auch als Geschmacksmuster sowie Geschmacksmuster
auch als Bildmarken eingetragen werden. Hierfür gibt es zahlreiche Beispiele: Verpackungen, Reinigungstabletten,
Stoff- oder Schnittmuster. Die Bildmarkenrecherche deckt die registrierten
DPMA-, EU-Gemeinschaftsbildmarken und IR-Bildmarken mit Schutzbegehren in
Deutschland ab.
Die
Geschmacksmustersachrecherche überprüft Geschmacksmuster des DPMA, die
EU-Gemeinschaftsgeschmacksmuster und die IR-Geschmacksmuster mit Schutzbegehren
in Deutschland.
Nach dem
deutschen Geschmacksmustergesetz sowie der europaweit geltenden
Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung GGV ist ein Geschmacksmuster die
zweidimensionale oder dreidimensionale „Erscheinungsform eines Erzeugnisses
oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der
Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur und/oder der
Werkstoffe des Erzeugnisses selbst und/oder seiner Verzierung ergibt.“

Schwerpunkte unserer Kanzlei
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Stellen Sie hier Ihre unverbindliche Anfrage.