Geschmacksmuster

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Geschmacksmustereintragung beim DPMA

Der Geschmacksmusterschutz wird durch Anmeldung und Eintragung durch das DPMA wirksam. Allerdings prüft das Amt bei der Eintragung eines Musters nicht die materiellen Schutzvoraussetzungen „Neuheit“ und „Eigenart“.

Dies ist Sache des Anmelders, der dies durch eine Recherche prüfen lassen muss.

 

Geschmacksmustereintragung beim DPMA
 

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