Geschmacksmuster
- Funktion eines Geschmacksmuster [mehr]
- Gegenstand eines Geschmacksmusters [mehr]
- Recherche eines Geschmacksmusters [mehr]
- Geschmacksmuster Sachrecherche [mehr]
- Geschmacksmuster Inhaberrecherche [mehr]
- Geschmacksmustereintragung beim DPMA [mehr]
- Bildmarke oder Geschmacksmuster [mehr]
- Voraussetzung für ein Geschmacksmuster [mehr]
- Schutzdauer eines Geschmacksmusters [mehr]
- Überwachung Geschmacksmuster [mehr]
Geschmacksmustereintragung beim DPMA
Der
Geschmacksmusterschutz wird durch Anmeldung und Eintragung durch das DPMA
wirksam. Allerdings prüft das Amt bei der Eintragung eines Musters nicht die
materiellen Schutzvoraussetzungen „Neuheit“ und „Eigenart“.
Dies ist Sache
des Anmelders, der dies durch eine Recherche prüfen lassen muss.
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