Recherche eines Geschmacksmuster
Um zu
vermeiden, dass es zu Verletzungen bereits existierender prioritätsälterer Geschmacksmuster kommt, muss zwingend vor einer geplanten Geschmacksmusteranmeldung über den
aktuellen Bestand von Geschmacksmustern recherchiert werden.
Hierbei bieten
professionelle Rechercheinstitute sowie Rechts- und Patentanwälte
Geschmacksmusterrecherchen an, die eine kompetente Entscheidungsgrundlage für
die weitere juristische Beurteilung darstellen.
Geschmacksmustersachrecherchen
geben Auskunft über mögliche Kollisionen mit zeitlich früher eingetragenen
Geschmacksmustern in den in Frage kommenden Klassen und Registern.
Ein im Geschmacksmusterrecht
spezialisierter Anwalt oder Patentanwalt wird für das zu überprüfende
Geschmacksmuster sorgfältig die relevanten Locarno-Klassen bestimmen,
um einen qualifizierten Überblick über die bestehenden Eintragungen und
damit die möglichen Kollisionsmuster zu erhalten.
Der
Geschmacksmustersachrecherchebericht enthält eine Aufstellung über existierende
Geschmacksmuster in den beauftragten Registern, von denen Schutzansprüche
ausgehen bzw. geltend gemacht werden können. Die enthaltenen
Geschmacksmusterkopien enthalten folgende Informationen:
- Abbildung (Fotografie oder Zeichnung) des
Geschmacksmusters
- Registriernummer
- Eingetragene Locarno-Klasse(n)
- Bezeichnung des Geschmacksmusters
- Anmeldedatum
- Veröffentlichungsdatum
- Prioritätsdatum eines Kollisionsmusters
- Inhaber/Anmelder des Geschmacksmusters
- Vertreter des Inhabers
- Schutzdauer
- Hinterlegte Abbildungen
Die
Geschmacksmustersachrecherchen sind für viele Staaten möglich. Die Kosten
können pauschal nicht abschließend bestimmt werden, dies ist abhängig von den
individuellen Erfordernissen.
Geschmacksmuster
können auch als Bildmarke und Bildmarken auch als Geschmacksmuster eingetragen
sein.
Inhaber von
registrierten Geschmacksmustern sollten regelmäßig Neuanmeldungen prüfen
lassen. Zum einen, um festzustellen bzw. zu beobachten, welche Aktivitäten
der Wettbewerb unternommen hat, zum anderen ob dadurch beabsichtigte
oder unbeabsichtigte Beeinträchtigungen und Verwässerungen der eigenen
Geschmacksmusterrechte eintreten können oder werden.
Geschmacksmusterinhaberrechercheberichte
zeigen alle Geschmacksmuster eines bestimmten, vorgegebenen Inhabers.
Geschmacksmusterkopien
enthalten folgende Angaben:
- Abbildung (Fotografie oder Zeichnung) des
Geschmacksmusters
- Registriernummer
- Eingetragene Locarno-Klasse(n)
- Bezeichnung des Geschmacksmusters
- Anmeldedatum
- Veröffentlichungsdatum
- Prioritätsdatum eines Kollisionsmusters
- Inhaber/Anmelder des Geschmacksmusters
- Vertreter des Inhabers
- Schutzdauer
- Hinterlegte Abbildungen
Geschmacksmusterinhaberrecherchen
sind für eine Vielzahl von Ländern möglich.
Grundlage der
Recherche für ein deutsches Geschmacksmuster ist die Geschmacksmustereintragung
beim DPMA. Diese sind entweder als Fotografien oder Zeichnungen oder Skizzen seit dem 01.07.1988 recherchierbar.
Grundlage einer Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecherche ist das seit EU-Registergründung vom
01.04.2003 an veröffentlichte EU-Geschmacksmuster. Internationale
Geschmacksmuster sind seit dem 01.07.1979 beim Internationalen Büro der WIPO
dokumentiert.
Die Quelle für deutsche Geschmacksmuster sind die
Geschmacksmustereintragungen beim DPMA, die als Zeichnungen oder Fotografien
seit dem 01.07.1988 hinterlegt sind.
Grundlage der Gemeinschaftsmusterrecherchen sind die
seit EU Registergründung vom 01.04.2003 an veröffentlichten EU-Muster.
Internationale Geschmacksmuster sind seit dem 01.07.1979
beim Internationalen Büro der WIPO dokumentiert, dessen Register die Basis
für die IR-Geschmacksmusterrecherchen darstellen. Ein professioneller
Rechercheur (Institut oder Rechts- oder Patentanwalt) berücksichtigt auch die
vor 1999 bei der WIPO veröffentlichten Geschmacksmuster.