Geschmacksmuster

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Recherche eines Geschmacksmuster

 

Um zu vermeiden, dass es zu Verletzungen bereits existierender prioritätsälterer Geschmacksmuster kommt, muss zwingend vor einer geplanten Geschmacksmusteranmeldung über den aktuellen Bestand von Geschmacksmustern recherchiert werden.

Hierbei bieten professionelle Rechercheinstitute sowie Rechts- und Patentanwälte Geschmacksmusterrecherchen an, die eine kompetente Entscheidungsgrundlage für die weitere juristische Beurteilung darstellen.

Geschmacksmustersachrecherchen geben Auskunft über mögliche Kollisionen mit zeitlich früher eingetragenen Geschmacksmustern in den in Frage kommenden Klassen und Registern.

Ein im Geschmacksmusterrecht spezialisierter Anwalt oder Patentanwalt wird für das zu überprüfende Geschmacksmuster sorgfältig die relevanten Locarno-Klassen bestimmen, um einen qualifizierten Überblick über die bestehenden Eintragungen und damit die möglichen Kollisionsmuster zu erhalten.

Der Geschmacksmustersachrecherchebericht enthält eine Aufstellung über existierende Geschmacksmuster in den beauftragten Registern, von denen Schutzansprüche ausgehen bzw. geltend gemacht werden können. Die enthaltenen Geschmacksmusterkopien enthalten folgende Informationen:

  • Abbildung (Fotografie oder Zeichnung) des Geschmacksmusters
  • Registriernummer
  • Eingetragene Locarno-Klasse(n)
  • Bezeichnung des Geschmacksmusters
  • Anmeldedatum
  • Veröffentlichungsdatum
  • Prioritätsdatum eines Kollisionsmusters
  • Inhaber/Anmelder des Geschmacksmusters
  • Vertreter des Inhabers
  • Schutzdauer
  • Hinterlegte Abbildungen

Die Geschmacksmustersachrecherchen sind für viele Staaten möglich. Die Kosten können pauschal nicht abschließend bestimmt werden, dies ist abhängig von den individuellen Erfordernissen.

Geschmacksmuster können auch als Bildmarke und Bildmarken auch als Geschmacksmuster eingetragen sein.

Inhaber von registrierten Geschmacksmustern sollten regelmäßig Neuanmeldungen prüfen lassen. Zum einen, um festzustellen bzw. zu beobachten, welche Aktivitäten der Wettbewerb unternommen hat, zum anderen ob dadurch beabsichtigte oder unbeabsichtigte Beeinträchtigungen und Verwässerungen der eigenen Geschmacksmusterrechte eintreten können oder werden.

Geschmacksmusterinhaberrechercheberichte zeigen alle Geschmacksmuster eines bestimmten, vorgegebenen Inhabers. 

Geschmacksmusterkopien enthalten folgende Angaben:

  • Abbildung (Fotografie oder Zeichnung) des Geschmacksmusters
  • Registriernummer
  • Eingetragene Locarno-Klasse(n)
  • Bezeichnung des Geschmacksmusters
  • Anmeldedatum
  • Veröffentlichungsdatum
  • Prioritätsdatum eines Kollisionsmusters
  • Inhaber/Anmelder des Geschmacksmusters
  • Vertreter des Inhabers
  • Schutzdauer
  • Hinterlegte Abbildungen

Geschmacksmusterinhaberrecherchen sind für eine Vielzahl von Ländern möglich.

Grundlage der Recherche für ein deutsches Geschmacksmuster ist die Geschmacksmustereintragung beim DPMA. Diese sind entweder als Fotografien oder Zeichnungen oder Skizzen seit dem 01.07.1988 recherchierbar.

Grundlage einer Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecherche ist das seit EU-Registergründung vom 01.04.2003 an veröffentlichte EU-Geschmacksmuster. Internationale Geschmacksmuster sind seit dem 01.07.1979 beim Internationalen Büro der WIPO dokumentiert.

Die Quelle für deutsche Geschmacksmuster sind die Geschmacksmustereintragungen beim DPMA, die als Zeichnungen oder Fotografien seit dem 01.07.1988 hinterlegt sind.

Grundlage der Gemeinschaftsmusterrecherchen sind die seit EU Registergründung vom 01.04.2003 an veröffentlichten EU-Muster.

Internationale Geschmacksmuster sind seit dem 01.07.1979 beim Internationalen Büro der WIPO dokumentiert, dessen Register die Basis für die IR-Geschmacksmusterrecherchen darstellen. Ein professioneller Rechercheur (Institut oder Rechts- oder Patentanwalt) berücksichtigt auch die vor 1999 bei der WIPO veröffentlichten Geschmacksmuster.

Recherche eines Geschmacksmuster
 

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