Geschmacksmuster
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- Gegenstand eines Geschmacksmusters [mehr]
- Recherche eines Geschmacksmusters [mehr]
- Geschmacksmuster Sachrecherche [mehr]
- Geschmacksmuster Inhaberrecherche [mehr]
- Geschmacksmustereintragung beim DPMA [mehr]
- Bildmarke oder Geschmacksmuster [mehr]
- Voraussetzung für ein Geschmacksmuster [mehr]
- Schutzdauer eines Geschmacksmusters [mehr]
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Schutzdauer eines Geschmacksmusters
Geschmacksmusterschutz wird für höchstens 25 Jahre
gewährt. Innerhalb dieses Zeitraumes hat der Inhaber das ausschließliche Recht,
das Muster zu benutzen und Dritten die Nutzung zu verbieten. Dritte verletzen
die Rechte unabhängig davon, ob sie von der Existenz wussten oder nicht. Somit
besteht bei Neuanmeldung (dies gilt auch bei einer Tätigkeit wie z. B.
Produktion oder Vertrieb!) die latente Gefahr der Kollision mit bereits
existierenden, prioritätsälteren Geschmacksmustern. Um dies und die damit
verbundenen Kosten und Unannehmlichkeiten zu vermeiden, muss vor Anmeldung in
einer Recherche über den aktuellen Bestand an Geschmacksmustern recherchiert
werden.
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