Geschmacksmuster

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Schutzdauer eines Geschmacksmusters

Geschmacksmusterschutz wird für höchstens 25 Jahre gewährt. Innerhalb dieses Zeitraumes hat der Inhaber das ausschließliche Recht, das Muster zu benutzen und Dritten die Nutzung zu verbieten. Dritte verletzen die Rechte unabhängig davon, ob sie von der Existenz wussten oder nicht. Somit besteht bei Neuanmeldung (dies gilt auch bei einer Tätigkeit wie z. B. Produktion oder Vertrieb!) die latente Gefahr der Kollision mit bereits existierenden, prioritätsälteren Geschmacksmustern. Um dies und die damit verbundenen Kosten und Unannehmlichkeiten zu vermeiden, muss vor Anmeldung in einer Recherche über den aktuellen Bestand an Geschmacksmustern recherchiert werden.

Schutzdauer eines Geschmacksmusters
 

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