Geschmacksmuster
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- Geschmacksmuster Sachrecherche [mehr]
- Geschmacksmuster Inhaberrecherche [mehr]
- Geschmacksmustereintragung beim DPMA [mehr]
- Bildmarke oder Geschmacksmuster [mehr]
- Voraussetzung für ein Geschmacksmuster [mehr]
- Schutzdauer eines Geschmacksmusters [mehr]
- Überwachung Geschmacksmuster [mehr]
Voraussetzung für ein Geschmacksmuster
Geschmacksmusterschutz führt zu einer Weiterentwicklung des Designs.
Deshalb ist der Schutz nur dann möglich, wenn
die Erscheinungsform eines Geschmacksmusters eine Besonderheit aufweist, d.h. neu ist und eine
besondere Eigenart aufweist. Dies bedeutet damit auch, dass sich das junge
Geschmacksmuster von älteren, vorhergehenden Mustern unterscheiden muss.
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