Internationale Marken
- Die Gemeinschaftsmarke und die IR-Marke [mehr]
- Die Abkommen PMMA und MMA und PVÜ [mehr]
- Gebühren [mehr]
- Auflistung Gebühren [mehr]
- Umwandlung der Internationalen Registrierung in nationalen Markenschutz [mehr]
Nach Artikel 8 MMA fallen sowohl „internationale“ als auch „nationale“ sogenannte individuelle Gebühren an.
Die internationale Gebühr, die zwingend zu entrichten ist, setzt sich aus einer Grundgebühr und einer Zusatzgebühr ab der vierten Klasse zusammen, sowie aus einer Ergänzungsgebühr für jedes Land, auf das sich der Schutz erstrecken soll.
Für schwarz/weiß oder farbige Anmeldungen fallen unterschiedliche Gebühren an.
Zudem kann die Behörde des Ursprungslandes eine nationale Gebühr erheben. Mit dieser Gebühr soll der Arbeitsaufwand der nationalen Behörde beglichen werden.
Da die einzelnen Schutzverweigerungsverfahren je nach Vertragsstaat unterschiedlich arbeitsaufwändig sein können, fallen die nationalen Gebühren entsprechend unterschiedlich aus.
Zur Berechnung der Anmeldegebühren hilft ein von WIPO zur Verfügung gestellter Fee-Calculator.
Nach Artikel 14 des PMMA besteht auch die Möglichkeit der Verknüpfung zwischen der EU-Marke als Basisgesuch und der internationalen Registrierung für die Protokollländer.
Individuelle Gebühr
Jede Vertragspartei kann im Zusammenhang mit der internationalen Registrierung eine individuelle Gebühr verlangen.
Dies sind die wesentlichen Unterschiede, die bei der Anmeldung einer Marke ausschließlich nach den Regelungen des Protokolls zu berücksichtigen sind.

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