Abmahnungen
Unter einer Abmahnung ist ein Schreiben zu verstehen, in welchem der Abmahnende dem Abgemahnten zur Kenntnis bringt, dass ihm ein Verstoß durch den Abgemahnten gegen Vorschriften des UWG, des MarkenG oder anderen Schutznormen bekannt geworden ist.
Natürlich kann auch eine von Ihnen geführte Domain eine derartige Abmahnung auslösen, da möglicherweise durch diese Domain die Rechte anderer verletzt werden. Dies geschieht beispielsweise dadurch, dass der von Ihnen verwendete Domain-Name identisch mit einem seit langem von einem Unternehmen geführten Markennamen ist.
Durch Übersendung einer solchen Abmahnung gibt der Abmahnende dem Abgemahnten die Gelegenheit, diese Angelegenheit außergerichtlich durch Abgabe einer Unterlassungserklärung beizulegen. In der Abmahnung ist zumeist eine Beschreibung des gerügten Verstoßes wie auch eine Darstellung der Rechte des Abmahnenden enthalten. Gleichfalls wird diese Abmahnung auch die Aufforderung an den Abgemahnten enthalten, innerhalb einer kurzen Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Im Rahmen dieser Abmahnung ist in der Regel auch die Kostennote des vom Gegner beauftragten Anwalts enthalten. Die Höhe der Kostennote richtet sich dabei nach dem Streitwert. Gerade bei Marken- oder Wettbewerbsstreitigkeiten sind Streitwerte von bis zu 100.000,00 € oder mehr keine Seltenheit, so dass allein für die Kostennote des Anwalts ein Betrag von rund 1.000,00 € zu bezahlen ist. Eine gute Recherche im Vorfeld der Domain-Anmeldung hätte sich also bereits an dieser Stelle ausgezahlt.
Ist es jedoch erst einmal zu einer Abmahnung gekommen, bleiben Ihnen noch immer einige Möglichkeiten, hierauf zu reagieren. Zum Einen können Sie den Forderungen des Abmahnenden Folge leisten. Je nachdem, welchen Inhalt dessen Abmahnung hat, müssten Sie hier den streitumfangenen Domain-Namen freigeben und die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnen. Hat der Abmahnende gleichsam für die Bearbeitung des Falles einen Rechtsanwalt eingeschaltet, so sind auch dessen Kosten zu begleichen.
Sehr gefährlich ist es, wenn Sie auf die Abmahnung überhaupt nicht reagieren. Wenn Sie sich auf das bloße Abwarten in der Angelegenheit beschränken, so laufen Sie Gefahr, dass der Abmahnende eine einstweilige Verfügung erwirkt. Eine solche wäre wiederum mit weiteren Kosten für Sie verbunden, die über den Betrag dessen herausgehen, was Sie bei einem direkten Anerkennen der Ansprüche des Abmahnenden hätten zahlen müssen.
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Ihnen die besseren Rechte am Namen Ihrer Domain zustehen oder die erhaltene Abmahnung jeglicher Grundlage entbehrt, so können Sie ebenfalls tätig werden. Sie könnten sich dann in diesem Fall mittels einer negativen Feststellungsklage gegen die Abmahnung zur Wehr setzen und im Falle Ihres Obsiegens auch keine gegnerischen Kosten tragen.
Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie schnell reagieren, da die Frist zur Anerkennung des Anspruchs des Abmahnenden meist sehr knapp bemessen ist und mitunter nur wenige Tage betragen kann. Daher ist es ratsam, im Falle einer Abmahnung direkt einen Rechtsanwalt aufzusuchen, welcher sich dieser Angelegenheit annimmt. Nur dieser kann Ihnen zielgerichtet Auskunft darüber erteilen, welche Vorgehensweise für Sie die Beste ist und welche rechtlichen Möglichkeiten Ihnen zur Gegenwehr zur Verfügung stehen.

Schwerpunkte unserer Kanzlei
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Stellen Sie hier Ihre unverbindliche Anfrage.
