IT- & Medienrecht

Domain-Streitigkeiten

Die Zahl der Domainstreitigkeiten ist, gemessen an der Gesamtzahl der registrierten .de-Domains, sehr gering. Das bedeutet jedoch nicht, dass es nicht zu solchen Streitigkeiten kommen kann, denn genau wie die reale Welt ist auch das Internet kein "streitfreier" Raum. Ebenso ist es aber auch kein "rechtsfreier" Raum: Auch hier werden anhand von Gesetzen und Regeln, ebenso wie es auch bei Namenskonflikten außerhalb des Internets geschieht, die Domainstreitigkeiten gelöst.

Die DENIC hält sich aus derartigen Streitigkeiten heraus. Eine inhaltliche oder rechtliche Prüfung von Domains durch die DENIC findet nicht statt; die Verantwortung für etwaige Rechtsverletzungen liegt allein beim jeweiligen Domaininhaber. Diese Rechtsauffassung hat im Mai 2001 auch der Bundesgerichtshof in seiner „ambiente.de“ - Entscheidung ausdrücklich bestätigt. Erst wenn die Auseinandersetzung um eine Domain endgültig abgeschlossen ist, insbesondere durch ein rechtskräftiges Hauptsacheurteil gegen den Domaininhaber, greift die DENIC, falls noch nötig, ein.

Mittels des DISPUTE-Eintrages bietet die DENIC aber dem Anspruchssteller, der sich durch eine Domain in seinen Rechten verletzt fühlt, eine wertvolle Hilfe an. Dieser DISPUTE-Eintrag macht es dem Domaininhaber unmöglich, die streitbefangene Domain auf einen Dritten zu übertragen. Zudem wird der DISPUTE-Inhaber automatisch neuer Domaininhaber, wenn der bisherige Inhaber die Domain aufgibt.

Weiterhin ist es durch die whois-Abfrage http://www.denic.de/de/whois/index.jsp möglich herauszufinden, wer Inhaber einer Domain und damit der richtige Adressat im Falle einer Rechtsverletzung oder bei technischen Problemen ist, die von einer Domain ausgehen.

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