IT- & Medienrecht

Risiken im Internet

Mit der Anmeldung einer Domain gehen mannigfaltige Risiken einher, welche man ohne rechtliche Kenntnisse meist nicht erkennt und so, - ohne dies wirklich zu wollen, Gefahr läuft hohe Kosten für etwaige Abmahnungen oder daraus folgende gerichtliche Verfahren zu entrichten.

Festzuhalten ist an dieser Stelle, dass das Internet kein rechtsfreier Raum, sondern vielmehr auch hier im "virtuellen Raum" all die Gesetze Anwendung finden, welche auch im richtigen Leben Gültigkeit haben.

So findet auch im Bereich des Internets das Markenrecht und Wettbewerbsrecht Anwendung. Aber auch das althergebrachte Namensrecht aus §12 des BGB verliert hier nicht seine Gültigkeit sondern hat darüberhinaus sogar große Bedeutung im Rahmen der Domain-Anmeldungen.

Aus dem Markenrecht können sich Probleme für Inhaber einer Domain ergeben, wenn diese einen mit einem Unternnehmen identischen Namen trägt, oder es auf dem Markt ein Produkt gibt, welches die gleiche Bezeichnung führt, wie es auch bei der Domain der Fall ist.

Nicht immer muss es bei solchen namensrechtlichen Überschneidungen zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen, in den meisten Fällen wird es dem tatsächlichen Inhaber des Namens aber darauf ankommen, dass nicht ein anderer unter seinem Namen Inhaber einer Domain ist.

Er wird daher mit Hilfe von Abmahnungen oder einer einstweiligen Verfügung versuchen, die unerlaubte Domain-Nutzung zu unterbinden.

Sollte dabei festegestellt werden, dass der Anspruch des Markeninhabers zurecht besteht, wird in den meisten Fällen vom Domain-Inhaber eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgegeben, in welcher sich dieser verpflichtet, keine weiteren Zuwiderhandlungen mehr vorzunehmen.

Sollte (sei es auch nur durch ein technisches Versehen) eine weitere Zuwiderhandlung auftreten, so stehen dem Verletzten eine Vielzahl an Rechten zu. Neben Auskunftsanspüchen steht dem Verletzten meist auch noch die in der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vereinbarte Vertragsstrafe zu, welche leicht einen Bereich von 10.000,00 € oder mehr erreichen kann.

Damit sind die Risiken, die einen rechtlich nicht versierten Anmelder einer Domain treffen können, für diesen nicht mehr überschaubar und kalkulierbar. Es ist daher dringend anzuraten, vor Anmeldung einer Domain eine markenrechtliche Recherche hinsichtlich des zu verwendenden Namens von einem auf diesem Gebiet spezialisierten Anwalt durchführen zu lassen.

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