Markenrecht - Themenspektrum
- Zweck des Markenrechts [mehr]
- Markenrecherche [mehr]
- Markengutachten [mehr]
- Markenregistrierung [mehr]
- Kosten und Gebühren [mehr]
- Nizza Klassen [mehr]
- Kennzeichnung der Marke durch ® [mehr]
- Verteidigung von Marken [mehr]
- Schutz von Unternehmensbezeichnungen / Unternehmenskennzeichen [mehr]
- Umgang mit Abmahnungen, speziell im Internet [mehr]
- Marken- oder Titelschutz [mehr]
- Die Firmenbezeichnung [mehr]
- Löschungsverfahren [mehr]
- Domain gegen Marke [mehr]
- Rechtserhaltende Benutzung einer Marke [mehr]
- Woran man eine unterscheidungskräftige Marke erkennt [mehr]
- Wortmarke- oder Bildmarke? [mehr]
- Eintragung einer Marke in Schwarz-Weiß? [mehr]
- Ältere identische oder ähnliche Marken [mehr]
- Schutz von Domains nach dem MarkenG [mehr]
- Widerspruch durch Inhaber einer prioritätsälteren geschäftlichen Bezeichnung [mehr]
- Die Bedeutung einer Marke [mehr]
Ältere identische oder ähnliche Marken
Das
DPMA prüft eine Markenanmeldung nicht. Es prüft insbesondere nicht, ob bereits
verwechslungsfähige (identische oder ähnliche) Marken eingetragen sind. Sollte
dies der Fall sein, riskiert der Anmelder nicht nur, dass von Inhabern älterer
Rechte Widerspruch eingelegt wird. Er setzt sich auch dem Risiko einer in der
Regel teuren Abmahnung aus. Verwechslungsgefahr mit einer älteren Marke liegt
nicht nur vor, wenn die Marke ähnlich geschrieben wird, sondern auch dann, wenn
diese ähnlich klingt oder seltener
sogar einen ähnlichen Bedeutungsgehalt hat. Eine Überprüfung im Sinne einer
fachmännisch durchgeführten Recherche älterer ähnlicher Marken ist für den
Anmelder selbst nicht möglich. Hier ist die Beauftragung eines erfahrenen Rechts-
oder Patentanwaltes zwingend.
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