Markenrecht - Themenspektrum

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  • Markenrecherche  [mehr]
  • Markengutachten  [mehr]
  • Markenregistrierung  [mehr]
  • Kosten und Gebühren  [mehr]
  • Nizza Klassen [mehr]
  • Kennzeichnung der Marke durch ® [mehr]
  • Verteidigung von Marken  [mehr]
  • Schutz von Unternehmensbezeichnungen / Unternehmenskennzeichen  [mehr]
  • Umgang mit Abmahnungen, speziell im Internet  [mehr]
  • Marken- oder Titelschutz  [mehr]
  • Die Firmenbezeichnung  [mehr]
  • Löschungsverfahren  [mehr]
  • Domain gegen Marke [mehr]
  • Rechtserhaltende Benutzung einer Marke [mehr]
  • Woran man eine unterscheidungskräftige Marke erkennt [mehr]
  • Wortmarke- oder Bildmarke? [mehr]
  • Eintragung einer Marke in Schwarz-Weiß? [mehr]
  • Ältere identische oder ähnliche Marken [mehr]
  • Schutz von Domains nach dem MarkenG [mehr]
  • Widerspruch durch Inhaber einer prioritätsälteren geschäftlichen Bezeichnung [mehr]
  • Die Bedeutung einer Marke [mehr]

Kosten und Gebühren

Die Anmeldegebühr beim Deutschen Patent- und Markenamt, die derzeit 300,- € beträgt (Stand 07/2010), beinhaltet die Gebühr für bis zu drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. Ab der vierten Klasse ist für jede weitere Waren- oder Dienstleistungsklasse eine Gebühr von 100,- € zu zahlen. Zahlbar sind die Gebühren mit bzw. kurz nach der Antragstellung.

Stehen der Marke keine Schutzhindernisse entgegen, genießt sie für die nächsten 10 Jahre Schutz in Deutschland (rückwirkend zum Tag der Anmeldung!). Eine Verlängerung um jeweils weitere 10 Jahre ist gegen eine bestimmte Gebühr möglich.

Regelmäßig ist mit der Eintragung einer Marke die Gefahr gegeben, andere in ihren Rechten zu verletzen und sich damit oft erheblichen Schadenersatz- und Unterlassungsansprüchen ausgesetzt zu sehen. Daher sind neben der Anmeldegebühr die Kosten für die zwingend erforderliche Recherche bei dem beauftragten Rechts- oder Patentanwalt sowie durch die weiteren mit dem Rechts- oder Patentanwalt zu vereinbarenden Gebühren für dessen Tätigkeit (Recherche, Beratung, Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses) einzuplanen.

Die hierfür anfallenden Gebühren bestimmt der Rechts- oder Patentanwalt in der Regel einvernehmlich mit seinem Mandanten je nach Aufwand, Umfang und auch wirtschaftlichem Interesse und Bedeutung.

So werden für ein großes Unternehmen deutlich höhere Gebühren vereinbart werden als bspw. für ein kleines oder mittelständisches Unternehmen. Abhängig sind die zu vereinbarenden Gebühren allerdings auch von der Anzahl der Waren- und Dienstleistungsklassen, die recherchiert und formuliert werden sollen. Dabei hat insbesondere das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis eine erhebliche Bedeutung, sodass je nach Umfang und Spezialität die Gebühren erheblich voneinander abweichen.

Kosten und Gebuehren
 

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