Markenrecht - Themenspektrum
- Zweck des Markenrechts [mehr]
- Markenrecherche [mehr]
- Markengutachten [mehr]
- Markenregistrierung [mehr]
- Kosten und Gebühren [mehr]
- Nizza Klassen [mehr]
- Kennzeichnung der Marke durch ® [mehr]
- Verteidigung von Marken [mehr]
- Schutz von Unternehmensbezeichnungen / Unternehmenskennzeichen [mehr]
- Umgang mit Abmahnungen, speziell im Internet [mehr]
- Marken- oder Titelschutz [mehr]
- Die Firmenbezeichnung [mehr]
- Löschungsverfahren [mehr]
- Domain gegen Marke [mehr]
- Rechtserhaltende Benutzung einer Marke [mehr]
- Woran man eine unterscheidungskräftige Marke erkennt [mehr]
- Wortmarke- oder Bildmarke? [mehr]
- Eintragung einer Marke in Schwarz-Weiß? [mehr]
- Ältere identische oder ähnliche Marken [mehr]
- Schutz von Domains nach dem MarkenG [mehr]
- Widerspruch durch Inhaber einer prioritätsälteren geschäftlichen Bezeichnung [mehr]
- Die Bedeutung einer Marke [mehr]
Die Firmenbezeichnung
Marken dienen dazu, Waren und Dienstleistungen abzugrenzen bzw. zu bezeichnen.
Unternehmenskennzeichen hingegen dienen in erster Linie dazu, das Unternehmen oder den Geschäftsbetrieb und seine Inhaber zu benennen bzw. diese zu konkretisieren.
Zusammen mit den Werktiteln stellen sie die sogenannten geschäftlichen Bezeichnungen im Sinne von § 5 MarkenG dar.
Die Firma bzw. der Firmenname stellt dabei eine Unterart des Unternehmenskennzeichens dar, welche(r) auch als Marke angemeldet werden kann und ohne Markenanmeldung lediglich soweit Schutz durch § 5 Abs. 2 MarkenG erhält, wie auch der räumliche Gebrauch reicht.
Schwerpunkte unserer Kanzlei
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Stellen Sie hier Ihre unverbindliche Anfrage.