Eintragung einer Marke in Schwarz-Weiß?
Das
DPMA hat in einem aktuellen Newsletter und auf seinen Seiten zu der immer
wieder auftauchenden
Frage
der Anmeldung einer Marke in Schwarz-Weiß folgendes ausgeführt:
„Wenn ich meine Bildmarke
(Wort-Bildmarke) in Schwarz-Weiß anmelde, sind dann alle
Farben geschützt?
Leider ist diese Frage nicht so einfach mit "Ja"
oder "Nein" zu beantworten. Bitte beachten Sie
deshalb folgende Aspekte:
• Die Anmeldung einer Bildmarke in Schwarz-Weiß lässt offen, in
welcher Farbe die Marke in
Erscheinung treten soll. Eine schwarz-weiße Eintragung ist
deshalb nicht auf eine bestimmte
farbliche Gestaltung festgelegt.
• Ob aus einer schwarz-weißen Marke gegen eine farbige Marke
vorgegangen werden kann, ist
vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Die Beurteilung des
Schutzumfangs einer Marke ist
komplex und hängt von mehreren Faktoren ab.
• Häufig kann eine schwarz-weiße Eintragung auch gegenüber einer
farbigen Wiedergabe
Schutz genießen. Andererseits kann der Gesamteindruck
einer Marke auch von einer
besonderen farbigen Ausgestaltung mitbestimmt werden.
• Konkrete Fragen zu den Rechten, die Sie aus Ihrer Marke herleiten
können, sollten Sie im
Zweifel mit einem in Fragen des Markenrechts erfahrenen
Anwalt besprechen.
Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die
Markenanmeldung finden Sie hier:
http://www.dpma.de/marke/faq/index.html.“