Markenrecht - Themenspektrum
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- Marken- oder Titelschutz [mehr]
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- Woran man eine unterscheidungskräftige Marke erkennt [mehr]
- Wortmarke- oder Bildmarke? [mehr]
- Eintragung einer Marke in Schwarz-Weiß? [mehr]
- Ältere identische oder ähnliche Marken [mehr]
- Schutz von Domains nach dem MarkenG [mehr]
- Widerspruch durch Inhaber einer prioritätsälteren geschäftlichen Bezeichnung [mehr]
- Die Bedeutung einer Marke [mehr]
Marken- oder Titelschutz
Unter einer Marke versteht man ein Zeichen, welches dazu geeignet ist, die Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden. Das Markenrecht sieht für Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken (hierzu können z. B. Internetforen gehören) einen besonderen Schutz vor, den sog. Werktitel bzw. Titelschutz.
Man erlangt einen Titelschutz durch Benutzung des Namens oder der besonderen Bezeichnung. Der Zeitrang dieses Schutzes kann allerdings durch eine Veröffentlichung des Namens bzw. der Bezeichnung vorverlegt werden, so dass bereits vor Benutzung der Arbeitstitel geschützt wird. Allerdings sind auch beim Werktitel verschiedene Schutzkriterien zu berücksichtigen.
Die Erlangung eines Werktitels durch Veröffentlichung ist mit relativ geringen Kosten verbunden.
Wir beantragen auch Titelschutz beim Titelschutzanzeiger.
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