Markenrecht - Themenspektrum

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Rechtserhaltende Benutzung einer Marke

Das OLG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 15. Juni 2010 unter dem Aktenzeichen I-20 U 48/09 entschieden, dass es für eine rechtserhaltende Benutzung einer Gemeinschaftswortmarke „Zappa“ im Sinne von Art. 15 Abs. 1 GMVO nicht ausreicht, wenn unter der Adresse „zappa.com“ lediglich eine Internetseite betrieben wird.

Zwar existiert hierzu BGH Rechtsprechung, wonach Domainnamen, die zu einer aktiven, im geschäftlichen Verkehr verwendeten Homepage führen, in der Regel neben der Adressfunktion eine kennzeichnende Funktion haben (so bereits der BGH in GRUR 2009, 1055).

Dies gelte aber dann nicht, wenn einem Domainnamen ausnahmsweise eine reine Adressfunktion zukomme, weil dieser Name etwa vom Verkehr nur als beschreibende Angabe verstanden werden würde.

Das OLG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 15. Juni 2010 entschieden, dass der Verkehr eine mit „Zappa“ bezeichnete Internetseite, lediglich als eine solche verstünde, die sich mit der Person des Bandleaders Frank Zappa befassen würde.

In der Konsequenz bedeutet dies, dass ein Markeninhaber – diese Rechtsprechung ist natürlich auch auf nationale Marken anwendbar – stets davon ausgehen muss, dass es nicht ausreichend ist, seine Waren oder Dienstleistungen auf einer Internetseite oder Internetadresse zu vertreiben, sondern weitere Umstände hinzutreten müssen, die eine rechtserhaltende Benutzung gewährleisten.

Dem zu Grunde liegt die Bestimmung, wonach Marken innerhalb der ersten fünf Jahre ab Ihrer Anmeldung/Eintragung nicht dem Benutzungszwang unterliegen. Allerdings sich nach fünf Jahren der Benutzungszwang auswirkt und in einem Fall, in welchem die Marke von einem Wettbewerber angegriffen wird, dieser eine rechtserhaltende Benutzung nachweisen muss.

Zur rechtssicheren Inhaberschaft einer Marke, genügt insofern weder die Eintragung als solche, noch die zusätzliche Registrierung einer Domain, noch der Vertrieb für Waren oder Dienstleistungen unter dieser Domainadresse gehaltenen Website.

 

Rechtserhaltende Benutzung einer Marke
 

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