Markenrecht - Themenspektrum
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- Kennzeichnung der Marke durch ® [mehr]
- Verteidigung von Marken [mehr]
- Schutz von Unternehmensbezeichnungen / Unternehmenskennzeichen [mehr]
- Umgang mit Abmahnungen, speziell im Internet [mehr]
- Marken- oder Titelschutz [mehr]
- Die Firmenbezeichnung [mehr]
- Löschungsverfahren [mehr]
- Domain gegen Marke [mehr]
- Rechtserhaltende Benutzung einer Marke [mehr]
- Woran man eine unterscheidungskräftige Marke erkennt [mehr]
- Wortmarke- oder Bildmarke? [mehr]
- Eintragung einer Marke in Schwarz-Weiß? [mehr]
- Ältere identische oder ähnliche Marken [mehr]
- Schutz von Domains nach dem MarkenG [mehr]
- Widerspruch durch Inhaber einer prioritätsälteren geschäftlichen Bezeichnung [mehr]
- Die Bedeutung einer Marke [mehr]
Schutz von Unternehmensbezeichnungen / Unternehmenskennzeichen
Marken sind nicht nur für die Kennzeichnung von Waren nützlich, sondern auch Unternehmen können ein Interesse daran haben, dass ihre Dienstleistungen unter einer bestimmtem Wortmarke oder einem Logo (Wort-/Bildmarke) genutzt werden und dementsprechend Rechtsschutz erhält.
Durch ein Markenzeichen wird ein Qualitätsmerkmal identifizierbar gemacht und davor geschützt, dass Nachahmer unter dem gleichen Kennzeichen ähnliche Dienste anbieten, um den guten Ruf für ihre Zwecke auszunutzen.
Dabei ist die Eintragung in das Markenregister nicht zwingend, da beispielsweise auch die Eintragung beim Handelsregister Schutzwirkung gegenüber der Nutzung des gleichen Namens oder eines ähnlichen Namens durch Dritte entfalten kann. Dies hat jedoch auch große Nachteile, da das Register dabei nicht prüft, ob die Firmenbezeichnung die Schutzrechte einer bereits eingetragenen Marke verletzt. Auch das DPMA prüft nicht die Verletzung bereits eingetragener Marken.

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