Markenrecht - Themenspektrum

  • Zweck des Markenrechts  [mehr]
  • Markenrecherche  [mehr]
  • Markengutachten  [mehr]
  • Markenregistrierung  [mehr]
  • Kosten und Gebühren  [mehr]
  • Nizza Klassen [mehr]
  • Kennzeichnung der Marke durch ® [mehr]
  • Verteidigung von Marken  [mehr]
  • Schutz von Unternehmensbezeichnungen / Unternehmenskennzeichen  [mehr]
  • Umgang mit Abmahnungen, speziell im Internet  [mehr]
  • Marken- oder Titelschutz  [mehr]
  • Die Firmenbezeichnung  [mehr]
  • Löschungsverfahren  [mehr]
  • Domain gegen Marke [mehr]
  • Rechtserhaltende Benutzung einer Marke [mehr]
  • Woran man eine unterscheidungskräftige Marke erkennt [mehr]
  • Wortmarke- oder Bildmarke? [mehr]
  • Eintragung einer Marke in Schwarz-Weiß? [mehr]
  • Ältere identische oder ähnliche Marken [mehr]
  • Schutz von Domains nach dem MarkenG [mehr]
  • Widerspruch durch Inhaber einer prioritätsälteren geschäftlichen Bezeichnung [mehr]
  • Die Bedeutung einer Marke [mehr]

Wortmarke- oder Bildmarke?

1.      Was ist eine Wortmarke, was ist eine Bildmarke, was ist eine Wort-/Bildmarke?

 

Eine Bildmarke ist eine Marke, die gänzlich grafisch dargestellt ist. Sie muss, wie jede Marke, Unterscheidungskraft besitzen und darf keine beschreibende Darstellung enthalten. Einfache Formen, das reine Abbilden der Ware bzw. Dienstleistung oder allein die Verpackung stellen deswegen keine Bildmarke dar.

Ein „Unterfall“ davon ist die Wort/Bildmarke, bei der textliche Elemente mit einer Grafik dauerhaft verbunden sind. Grundsätzlich darf eine Wort/Bildmarke nicht mit einer Schreibmaschine darstellbar sein. Nicht zwingend notwendig ist, dass zum Text zusätzlich eine Grafik vorhanden ist, es genügt, wenn der Text grafische Merkmale aufweist.

Ein Begriff, der als Wortmarke aufgrund fehlender Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig ist, kann in Verbindung mit einer Grafik als Wort/Bildmarke eingetragen werden. Jedoch ist damit der Begriff selbst nicht geschützt, dies wäre dann der Fall, wenn der Begriff eintragungsfähig wäre.

 

Die Bildmarkenrecherche

 

Die Wiener Klassifikation wurde auf Antrag von mehreren Patentämtern der Länder der Pariser Verbandsübereinkunft durch die Vereinigten Internationalen Büros zum Schutz des geistigen Eigentums (BIRPI), Vorgänger der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), von einem Sachverständigenausschuss ausgearbeitet und am 12. Juni 1973 anlässlich der Wiener Diplomatischen Konferenz geschaffen.

Am 9. August 1985 wurde sie durch 23 Mitgliedsländer ratifiziert.

Heute wenden 25 Vertragsstaaten der Wiener Klassifikation, die Patentämter von 30 Staaten und 3 Organisationen diese an.

Sie klassifiziert Bildbestandteile von Marken, so dass alle Mitgliedsstaaten eine einheitliche Grundlage für die Einteilung von Bildmarken haben. Dies erleichtert das Recherchen nach älteren Marken erheblich, zudem vermeidet man den Arbeitsaufwand einer Umklassifizierung, z.B. im Fall der Anmeldung einer Marke in einem anderen Staat.

 

Die Wiener Klassifikation ist wie folgt aufgebaut:

Die Bildbestandteile werden in Kategorien, Abschnitte und Unterabschnitte eingeteilt, wobei die Unterabschnitte aus Haupt-Unterabschnitten und Hilfs-Unterabschnitten bestehen.

Jeder Kategorie, Abschnitt und Unterabschnitt ist nach einen System eine Nummer zugeteilt, die sog. Kodes.

Es gibt 29 Kategorien, 144 Abschnitte, 788 Unterabschnitte und 879 Hilfsabschnitte. 

Innerhalb der Abschnitte und Unterabschnitte sind bestimmte Zahlen freigelassen, um ggf. neue Abschnitte und Unterabschnitte einzufügen. Durch die Vielzahl der Abschnitte ist die Klassifikation sehr detailliert und erleichtert das Recherchieren nach älteren Marken bei großem Markenbestand.

In Patentämtern, die einen kleinen Markenbestand haben, ist die Kodierung zu detailliert. Deswegen kann jedes Land sich vorbehalten, die Unterabschnitte in ihren Urkunden und amtlichen Veröffentlichungen nicht anzugeben.

Ein „*“ an dem Kode bedeutet, dass es zu diesem Unterabschnitt ein Hilfsabschnitt gibt.

Hilfsunterabschnitte sind dabei von vornherein nicht verbindlich. Um dies zu kennzeichnen, steht ein „A“ vor den Kodes. Die Benutzung steht den Ländern frei.

Jeder Bildbestandteil wird durch drei Zahlen (Kodes) wiedergegeben. Die erste Zahl steht dabei für die Kategorie, eine Zahl zwischen 1-29, die zweite für den Abschnitt und kann eine Zahl zwischen 1-19 sein, die dritte schließlich für den Unterabschnitt und kann eine Zahl zwischen 1-25 sein.

Die Zahlen werden jeweils durch einen Punkt getrennt, bei gegebenenfalls mehreren Unterabschnitten (insb. Hilfsunterabschnitt) werden diese durch ein Komma abgegrenzt.

In Urkunden und amtlichen Veröffentlichungen wird zum besseren Verständnis die Abkürzung CFE (Classification of Figurative Elements) vorangestellt und die benutzte Ausgabe mit Nummer und Klammer angehängt.

 

Beispiel Darstellung eines Mannes auf einem Pferd, der gerade raucht:

Mann gehört in die Kategorie 2 (Menschen), in den Abschnitt 1 (Männer), Unterabschnitt 20 (Männer auf Pferd) und Hilfsunterabschnitt 19 (rauchende Männer).

Also:

Voll ausgeschrieben:                                      CFE (6) 2.1.20,19

Bei einem Land ohne Hilfsunterabschnitt:       CFE (6) 2.1.20

Bei einem Land ohne Unterabschnitt:             CFE (6) 2.1

 

1.      Erfassen der Bildmarke

Grundlage ist die genaue Analyse der Bildmarke. Gerade sehr spezielle, oft kleine, Bildbestandteile führen zu einer besseren Recherche, werden aber auch leicht übersehen bzw. sind schwer einzuteilen.

 

2.      Herausfiltern von Bildbestandteilen

a)      Die Darstellung eines Gegenstandes, der Teil eines anderen Gegenstandes ist, sollte in dieselbe Kategorie, in denselben Abschnitt oder Unterabschnitt eingeordnet werden wie der Gegenstand, dessen Teil er bildet, wenn er nicht ausdrücklich in eine andere Kategorie usw. eingeordnet wird. So ist die Karosserie eines Motorfahrzeuges, wie Motorfahrzeuge, in Unterabschnitt 18.1.7 und 18.1.9 einzuordnen, während die Reifen, Räder oder das Steuerrad eines solchen Fahrzeuges in den für diese Teile von Motorfahrzeugen ausdrücklich vorgesehenen Unterabschnitt 18.1.21 einzuordnen sind.

b)      Enthält eine Marke mehrere Bildbestandteile, von denen jedes ein eigenes Unterscheidungsmerkmal aufweist und in verschiedene Kategorien usw. gehört, so werden diese Bildbestandteile in die entsprechenden Kategorien usw. eingeordnet. Dementsprechend wird ein Flaschenetikett mit der Darstellung einer Burg und mit charakteristischer Schrift in die entsprechenden Abschnitte der Kategorie 7 und 27 eingeordnet.

 

3.      Klassifizierung und Einordnung der Einzelelementen nach den Prinzipien der Wiener Klassifikation:

a) Die Bestandteile sollen entsprechend ihrer Form und unabhängig von ihrer Zusammensetzung oder dem Verwendungszweck des Gegenstandes, in dem sie enthalten sind, in die verschiedenen Kategorien usw. eingeordnet werden. Dementsprechend werden Spielsachen in Form von Puppen, Tieren und Fahrzeugen in die Kategorie Menschen, Tiere bzw. Fahrzeuge eingeordnet. Desgleichen werden z.B. in Bildern oder Skulpturen dargestellte Personen, Tiere oder Gegenstände jeder Art in die Kategorien für Menschen, Tiere oder betreffende Gegenstände eingeordnet. Sind Bilder oder Skulpturen allgemein bekannt und berühmt, so sollen sie auch in dem hierfür vorgesehenen Abschnitt erscheinen.

b)      Ist ein Bildbestandteil so dargestellt, dass nicht eindeutig festgestellt werden kann, ob er einem bestimmten Abschnitt oder Unterabschnitt zuzurechnen ist so sollte er in beide in Betracht kommende Abschnitte oder Unterabschnitte eingeordnet werden, wenn nichts anderes vermerkt ist. Kann beispielsweise bei der Darstellung eines Menschen nicht eindeutig festgestellt werden, ob es sich um einen Mann oder eine Frau handelt, so ist er sowohl in Abschnitt 2.1 als auch in 2.3 einzuordnen.

c)      Die Darstellung eines Gegenstandes oder eines Lebewesens, die derjenigen eines Gegenstandes oder Lebewesens ähnlich ist, die im Text eines bestimmten Unterabschnittes genannt ist, ist in diesen Unterabschnitt einzuordnen, auch wenn sie an dieser Stelle nicht ausdrücklich genannt ist und wenn sie auch nicht in einem anderen Unterabschnitt ausdrücklich genannt ist.

Wortmarke- oder Bildmarke?
 

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

Stellen Sie hier Ihre unverbindliche Anfrage.