Patentrecht - Themenspektrum

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  • Gebrauchsmuster oder Patent?  [mehr]
  • Geschmacksmuster  [mehr]
  • Europäische Patente  [mehr]
  • Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt DPMA  [mehr]
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  • PatG: Einfügung eines Merkmals in die Patentschrift [mehr]
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Gebrauchsmuster oder Patent?

Gebrauchsmusterfähige Erfindungen müssen auf einem erfinderischen Schritt beruhen, gewerblich anwendbar und neu sein.

Bei Vorliegen solcher Erfindungen können diese grundsätzlich sowohl als Patent und gleichzeitig auch als Gebrauchsmuster geschützt werden.

Dabei ist jedoch zu beachten, dass ein technisches und chemisches Verfahren zwar patentiert werden kann. Ein Schutz im Rahmen eines Gebrauchsmusters kommt bei diesen Erfindungen allerdings nicht in Frage.

Wesentliches Unterscheidungskriterium ist die Schutzdauer wie das patentamtliche Verfahren der beiden Schutzrechte.

Gebrauchsmusterschutz wird für 3 Jahre gewährt und kann auf maximal 10 Jahre verlängert werden.

Die Schutzdauer eines Patents kann bis höchstens 20 Jahre verlängert werden. Dabei verlängert sich der Schutz jeweils mit der Zahlung der Jahresgebühren ab dem dritten Jahr jeweils um ein Jahr.

Das Patent gewährt damit eine deutlich längere Schutzdauer. Beim Gebrauchsmuster werden Neuheit und Erfindungshöhe anfänglich nicht geprüft. Erst zu einem späteren Zeitpunkt, - falls ein Löschungs- oder Verletzungsverfahren eingeleitet worden ist, erfolgt eine nachträgliche Prüfung.

Es handelt sich bei einem Gebrauchsmuster insofern um ein sogenanntes ungeprüftes Schutzrecht.

Das Gebrauchsmuster ist somit auf einem einfacheren Wege als ein Patent zu erlangen. Daneben ist das Gebrauchsmusterverfahren schnell und etwas kostengünstiger. Es besteht bei einem Gebrauchsmuster eine deutlich größere Gefahr, dass dieses angegriffen und gelöscht wird.

Man spricht bei einem Gebrauchsmuster auch vom „kleinen Patent“. Ein Gebrauchsmuster gibt nicht den gleichen Schutz wie ein Patent.

Bei einer gewerblichen Nutzung empfiehlt sich immer die Anmeldung eines Patents.

Gebrauchsmuster oder Patent?

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