Patentrecht - Themenspektrum
- Was ist ein Patent? [mehr]
- Gebrauchsmuster oder Patent? [mehr]
- Geschmacksmuster [mehr]
- Europäische Patente [mehr]
- Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt DPMA [mehr]
- Kosten und Gebühren [mehr]
- Softwarepatent [mehr]
- Patenterweiterung [mehr]
- PatG: Einfügung eines Merkmals in die Patentschrift [mehr]
- Interview mit Michael Barnier [mehr]
Kosten und Gebühren
Im Rahmen des Erteilungsverfahrens werden für die Anmeldung, für einen Rechercheantrag und für den Prüfungsantrag jeweils Gebühren erhoben.
Die Anmeldegebühr für ein Patent beträgt 60,- EUR, die Gebühr für die Prüfung 350,- EUR.
Die Jahresgebühren für die Aufrechterhaltung des Patents steigen von 70,- EUR für das dritte Patentjahr bis auf 1940,- EUR für das zwanzigste Patentjahr.
Schwerpunkte unserer Kanzlei
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