Patentrecht - Themenspektrum

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  • Gebrauchsmuster oder Patent?  [mehr]
  • Geschmacksmuster  [mehr]
  • Europäische Patente  [mehr]
  • Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt DPMA  [mehr]
  • Kosten und Gebühren  [mehr]
  • Softwarepatent [mehr]
  • Patenterweiterung [mehr]
  • PatG: Einfügung eines Merkmals in die Patentschrift [mehr]
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Was ist ein Patent?

Die zentrale Rolle bei der Beurteilung der Patentierbarkeit einer Erfindung beim Deutschen Patent- und Markenamt spielt § 1 Patentgesetz.

Patente werden erteilt für technische Erfindungen, die neu sind, einer ausreichenden erfinderischen Leistung entsprechen und gewerblich anwendbar sind.

Neu ist eine Erfindung, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Nach dem Patentgesetz umfasst der Stand der Technik alle Kenntnisse, die vor der Anmeldung der betreffenden Erfindung beim DPMA schriftlich oder mündlich, durch Benutzung oder in sonstiger Weise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind. Wichtig ist dabei auch, dass auch Vorveröffentlichungen des Erfinders bzw. des Anmelders selbst zum Stand der Technik gerechnet werden.

Patentiert werden Erfindungen aus allen Gebieten der Technik, solange sie einen planmäßigen Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs zum Gegenstand haben.

Für eine Patentierung reicht es allerdings nicht aus, dass eine Erfindung neu ist. Sie muss sich auch vom Stand der Technik in ausreichendem Maße abheben. Das Patentgesetz spricht davon, dass sie auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen muss. Gemeint ist damit, dass eine Erfindung dann nicht patentierbar ist, wenn ein auf dem betreffenden technischen Gebiet tätiger Fachmann ohne weiteres auf die entsprechende Lösung kommen kann.

Die gewerbliche Anwendbarkeit wird im Grunde von allen technischen Erfindungen erfüllt. Ausgenommen sind hierbei u.a. allerdings Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers und bestimmte ärztliche Diagnoseverfahren.

Nicht zu den technischen Erfindungen zählen nach dem Patentgesetz u.a. Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden, Spiele, betriebswirtschaftliche Regeln, die Wiedergabe von Informationen.

Nach dem Gesetzeswortlaut gelten auch "Programme für Datenverarbeitungsanlagen" nicht als patentfähige Erfindungen. Dies betrifft allerdings nur Computerprogramme "als solche". Programmbezogene Erfindungen dagegen sind patentfähig, wenn sie einen technischen Beitrag zum Stand der Technik leisten.

http://www.dpma.de/docs/service/veroeffentlichungen/infoblaetter_recherche/druck/2/recherchemarken_dt_druck.pdf

Was ist ein Patent?
 

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