Urheberrecht
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Abmahnungen
UrhG: Rechtsverletzung durch den Inhaber eines Internetanschlusses
Urteil 12.05.2010, I ZR 121/08
UrhG §§ 19a, 97
a) Den Inhaber eines Internetanschlusses, von dem aus ein urheberrechtlich
geschütztes Werk ohne Zustimmung des Berechtigten öffentlich zugänglich gemacht
worden ist, trifft eine sekundäre Darlegungslast, wenn er geltend macht, nicht
er, sondern ein Dritter habe die Rechtsverletzung begangen.
b) Der Inhaber eines WLAN-Anschlusses, der es unterlässt, die im
Kaufzeitpunkt des WLAN-Routers marktüblichen Sicherungen ihrem Zweck
entsprechend anzuwenden, haftet als Störer auf Unterlassung, wenn Dritte diesen
Anschluss missbräuchlich nutzen, um urheberrechtlich geschützte Musiktitel in
Internettauschbörsen einzustellen.
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