Urheberrecht

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Entscheidung des OLG Hamburg betreffend Ermittlung der IP-Adressen

OLG Hamburg, Beschluss vom 3.11.2010, Az. 5 W 126/10
Logistep-Ermittlungen von IP-Adressen sind zulässig

Das in der Schweiz aus Datenschutzgründen verbotene Verfahren des Unternehmens Logistep AG zur Ermittlung der IP-Adressen von Tauschbörsennutzern ist nach einer jetzt bekanntgewordenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg in Deutschland zulässig.
Die umstrittenen Methoden des Ermittlungsunternehmens Logistep sind in der Schweiz illegal, in Deutschland datenschutzrechtlich aber nach einem Gerichtsbeschluss nicht zu beanstanden. Mit der Entscheidung  schloss sich das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg einer Entscheidung der Vorinstanz an.
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Quelle/Volltext:http://www.golem.de/1011/79540.html

Entscheidung des OLG Hamburg betreffend Ermittlung der IP-Adressen
 

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