Urheberrecht
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Entscheidung des OLG Hamburg betreffend Ermittlung der IP-Adressen
OLG Hamburg, Beschluss vom
3.11.2010, Az. 5 W 126/10
Logistep-Ermittlungen von IP-Adressen sind zulässig
Das in der Schweiz aus Datenschutzgründen verbotene Verfahren des Unternehmens
Logistep AG zur Ermittlung der IP-Adressen von Tauschbörsennutzern ist nach
einer jetzt bekanntgewordenen Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg in
Deutschland zulässig.
Die umstrittenen Methoden des Ermittlungsunternehmens Logistep sind in der
Schweiz illegal, in Deutschland datenschutzrechtlich aber nach einem Gerichtsbeschluss
nicht zu beanstanden. Mit der Entscheidung schloss sich das Hanseatische
Oberlandesgericht Hamburg einer Entscheidung der Vorinstanz an.
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Quelle/Volltext:http://www.golem.de/1011/79540.html
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