Grundsätzliches zum Vertragsrecht
Beim „Vertragsrecht“ handelt es sich nicht um ein eigenes Rechtsgebiet, wie es beispielsweise die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Strafrecht, Familienrecht oder Marken- oder Urheberrecht sind.
Vertragsrecht spielt in jedem Rechtsgebiet eine Rolle, da natürlich sowohl im allgemeinen alltäglichen Bereich beispielsweise beim Bau eines Hauses oder beim Kauf einer Sache (gleichgültig ob im Internet oder telefonisch) Vertragsrecht anzuwenden ist.
Es gibt einige klare Regeln, nach denen Verträge zu schließen sind, die über alle Rechtsgebiete hinweg gelten.
Andererseits hat jedes spezielle Rechtsgebiet Besonderheiten, die sich dann aus dem jeweiligen konkreten Bereich ergeben (beispielsweise muss ein Grundstückskaufvertrag notariell geschlossen werden, bei bestimmten Verträgen die im Internet geschlossen werden, müssen Hinweise und Belehrungen erfolgen, es gelten Widerrufsrechte, im Arbeitsvertragsrecht hat der Gesetzgeber und die Rechtsprechung klare Regelungen entwickelt, die auf Arbeitsverträge anzuwenden sind usw.).
Nachdem ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit in der Gestaltung von Verträgen (im Internet geschlossene Verträge, Softwareverträge, Lizenzverträge, Verwertungsverträge, allgemeine Kaufverträge usw.) liegt, sind wir auch auf dem Gebiet des Vertragsrechts tätig.
Durch die praktische vertragsrechtliche Arbeit können wir sicherstellen, dass wir mit den Besonderheiten der jeweiligen Materie vertraut sind und die Schwerpunkte der vertragsgestaltenden Tätigkeit und den damit zusammenhängenden Probleme kennen.

Schwerpunkte unserer Kanzlei
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