Schadensersatzansprüche
Gegen Wettbewerbsverstöße kann auf verschiedene Art und Weise vorgegangen werden. So kann im Falle von eingetretenen finanziellen Einbußen ein Schadenersatz geltend gemacht werden. Dieser umfasst eine Vielzahl von Bereichen. So kann beispielsweise ein Anspruch auf Ausgleich des Verwirrungsschadens geltend gemacht werden, der am Markt durch unlautere Werbemaßnahme mit Verwechslungspotential entstanden ist. Ebenso besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für eventuell bereits erfolgte Abmahnungen durch Rechtsanwälte vom Gegner ersetzt zu bekommen. Auch können Lizenzgebühren vom Mitbewerber gefordert werden, sofern dieser sich eines Produktes oder Produktteiles unerlaubt bedient hat.
Der Wiederherstellungsanspruch, der beispielsweise im Falle unerlaubter Abwerbung greift, wird heute nur noch selten geltend gemacht, ist aber dennoch an dieser Stelle aufgrund seines selbständigen Charakters innerhalb der Schadenersatzansprüche zu erwähnen.
Weiterhin können auch Bereicherungsansprüche sowie Gewinnabschöpfungsansprüche gegenüber dem Verletzenden geltend gemacht werden. Gerade letztere haben den Zweck, dass sie für potentielle Verletzer abschreckend wirken sollen, und darüber hinaus gewährleisten, dass sich die begangenen Wettbewerbsverletzungen zu Lasten des Unternehmers nicht auszahlen.
Interessant in diesem Zusammenhang sind auch die Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung. Mit Hilfe dieser kann der Verletzte ermitteln, wie hoch genau der Gewinn des Verletzenden zu beziffern ist, welcher bei ihm aufgrund der Verwendung unlauterer Mittel entstanden ist. Gleichfalls kann durch Heranziehung des Auskunftsanspruchs herausgefunden werden, wie viele Kunden aufgrund irreführender Werbung das fremde Unternehmen anstelle des eigenen frequentiert und möglicherweise sogar beauftragt haben. Dadurch wird die genaue Ermittlung des Marktverwirrungsschadens erst ermöglicht und vereinfacht.

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